Sonderforschungsbereich Pädophilie

Hilfsangebote für betroffene Menschen

Dieses Angebot erstreckt sich von der Suizidprävention bis hin zur Inangriffnahme von Angst und Depression sowie der Rückfallprävention bei sexuell bedingter Straffälligkeit.
Verfolgt wird ein vorurteilsfreier, humanistischer Ansatz: Pädophilie ist eine heutzutage tragische Abweichung der kindlichen Sexualentwicklung – und gleichzeitig für den Erwachsenen ein lebenslanges Strafrechtsrisiko. Infolge ihrer Stigmatisierung entwickeln die Betroffenen vom Jugendalter an oft Depressionen oder Angststörungen, die ihrerseits die Steuerungsfähigkeit bis hin zu strafrechtlichem Verhalten unterminieren können.
Die Sitzungen beginnen mit einer Feststellung des Gesamtleidensdrucks, der Analyse der sozialen Situation und einer „Rundum-Diagnostik“. Durch diese umfangreiche Diagnostik werden u.a. seelische Leiden und psychische Störungen aufgedeckt, die der Klient im Zuge seiner pädophilen Orientierung oder seiner sozialen Traumatisierungsgeschichte evtl. entwickelt hat. Diese werden als erstesangegangen: Weil sie nicht nur sein gesamtes soziales Netz vernichten, ihn in vollständige Isolation treiben können oder die gesamte Lebensperspektive des Klienten auf die Pädophilie einengen, sondern weil sie als Beeinträchtigung der Handlungs- und Steuerungsfähigkeit auch die sog. „Rückfall“-Resistenz unterminieren. Später wird dann ein sexuelles oder soziales Problemverhalten konkret analysiert, und mit spezifischen Techniken Schritt für Schritt durch ein anderes Verhalten ersetzt. Dabei umgeht F.P.E. mit seinem speziellen Ansatz die Risiken der meisten Ansätze derzeit:

  • Vermeidung von Reaktanzeffekten: Oft werden sie durch unfachmännische Therapien hervorgerufen, die auf unterschwelliger Feindseligkeit des Therapeuten, moralistischer Massregelungen des Klienten oder auf falschen Ursachentheorien beruhen (z.B. sog. „Empathiedefizite“ als vorgebl. Ursachen für Pädophilie bspw., oder Abqualifizierung der Liebesempfindungen solcher Menschen als „nicht echt“, u.a.)
  • Vermeidung von „Doppelter Buchführung“: Falsche oder unwissenschaftliche Ursachenzuschreibungen treiben viele solcher Menschen während Therapieprozessen in Verstellungen aus Selbstschutz, in Verheimlichungen und in vordergründige Anpassungen.
  • Verhinderung des Zusammenbruchs von Therapiemotivation: Oft geschieht dies durch ausschliessliche Fixierung des Klienten auf die „Pädophilie“ durch Therapeuten oder Zentrierung auf Rollen wie „Täter“, „Kindesmissbraucher“ u.a.

Darüber hinaus kann Betroffenen eine individuelle Ersttat- oder Rückfälligkeitsprognose in Prozent erstellt werden, damit sie ihre Gefährdungen realistischer einschätzen können.

Identifikation von Falschverdächtigungen

Es kommt öfter vor, dass jemand absichtlich diffamiert wird, pädophil zu sein, falsch verdächtigt oder Opfer einer entsprechenden Gerüchtebildung wird (bspw. als Lehrer, homosexueller Mensch, Familienvater etc. pp.). Dies hat schwere Folgen bis hin zu sozialer Ächtung, Existenzvernichtung durch Medien, Arbeitplatzverlust oder sogar Haft für nicht begangenen Kindesmissbrauch. Es ist nun ein bedauerlicher Zustand, dass apparative Methoden wie der Polygraph (Lügendetektor) oder die Penisreaktionsmessung (Penisplethysmyographie) zwar Mittel sind, die spätestens bei übereinstimmendem Ergebnis einen guten Ausschluss bieten, um einem Menschen so vielleicht die Existenz zu retten – aber dass diese Geräte in Deutschland kaum zur Verfügung stehen. Zudem werden private Untersuchungen von zu Unrecht Diffamierten von den Trägern regelmäßig abgelehnt mit dem Argument, man begutachte nur für Gerichte. So sehr man diese Methoden also zur strafrechtlichen Belastung solcher Menschen einsetzt – so verweigert man den Dienst, wo es darum geht, falsch Verdächtigten zu ihrem Recht zu verhelfen. In Ermangelung jeder anderen Ausschlussmöglichkeit im Fall von Falschverdächtigungen, pädophil zu sein oder sexueller Kindesmissbraucher, stehen bei F.P.E. nun entwickelte ausschlusstechnische Methoden zur Verfügung (für Zivil- und strafrechtliche Auseinandersetzungen in solchen Fällen). Ratsuchende haben allerdings – wie bei jeder privat beauftragten Untersuchung bei F.P.E. – zuvor eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie über die Ergebnisoffenheit der Untersuchung aufgeklärt wurden und auch bei für sie negativem Ausgang die Kosten der Untersuchung entrichten werden. Das entsprechende Untersuchungsergebnis kann dann (sofern es nicht gerichtlich bereits für Klarheit sorgt), Begründungsgrundlage zu gerichtlichen Einholung zusätzlicher absichernder Begutachtungen darstellen – mit (unabhängig) penisvolumetrischer und polygraphischer Methodik. 
Ein mustergültiger Ausschluss, soweit er irgend menschenmöglich ist, wäre idealer Weise mit einem übereinstimmenden Ergebnis in allen drei Methoden gleichzeitig gegeben (F.P.E.-Methodik, Penisplethysmyographie, Polygraphie).

Kinderpornographische Delikte

Besondere Hilfen können gegen zwanghaften Konsum von Kinderpornographie gewährt werden. Es erweist sich immer mehr, dass es frappierender Weise nicht die Pädophilie selber ist, welche zu entsprechenden Verhalten führt, sondern dass eine Reihe anderer Persönlichkeitsmerkmale es erst anstößt, suchtähnlich, zwanghaft oder ununterbrechbar macht. Diese können (mit positiver Auswirkung oft für die gesamte Lebensführung) therapeutisch effektiv behandelt werden.

Eine speziellere Methode bei F.P.E. erlaubt auch, der häufigen behördlichen Fehleinschätzung zu begegnen, dass der Auffund von Kinderpornographie auf einer Festplatte oder die Rekonstruktion gelöschter einschlägiger Dateien immer auf einen pädosexuellen Hintergrund schließen lässt. Liegt z.B. ermittlungstechnisch für jede Beschlagnahmeeinheit (z.B. einem Bild) das Rechnerprotokoll des Downloads, der erneuten Wiederhochladungen und die Löschinformationen vor mit Tag, Uhrzeit und Datum, so lassen sich von F.P.E. jeweils verschiedene Muster für pädosexuell gesteuertes Verhalten gegenüber anders motivierten Suchverhalten bestimmen. (Überraschender Weise gibt es mindestens 6 verschiedene Typologien, wie jemand zu Kinderpornographie kommt, ohne dass Pädophilie vorliegt – oder überhaupt ein sexueller Beschaffungshintergrund).

Des Weiteren lässt sich für gerichtliche Einschätzungen zur Gefährlichkeit (oder Umsetzungsbereitschaft von reellen sexuellen Übergriffen) bei bestimmten klaren Materialqualitäten auf die entsprechenden Dispositionen beim Konsumenten rückschließen (will heißen: ob sie vorliegen oder nicht). Näheres zu dieser und anderen obigen Methoden ist dem Betriebsgeheimnis vorbehalten. Dennoch zwei Beispiele zu Demonstration: Fotografiert jemand ein Kind entkleidet oder erotisch ausstaffiert im Schlaf, oder filmt er ein Kind bei eignen vorgenommenen Handlungen, so korreliert dies lt. Forschungsergebnissen mit einer höheren Gewalt- bzw. Nötigungsbereitschaft des Täters in anderen Bereichen seines Verhaltens gegenüber Kindern. Psychologisch entspricht dem auch eine stärkere Tendenz, das Kind als Objekt wahrzunehmen (bzw. auch zum Objekt degradieren). Oder: Wurden ausschließlich sog. Posing-Bilder oder sich küssende Zwölfjährige gezielt gesammelt (also keine Erwachsenen-Kind – Handlungen), so lebt der Betreffende nicht ein einer Wunschwelt eines eigenen Übergriffs als Erwachsener auf Kinder (als deren Fingerabdruck die Beschaffungsmotivation zu gelten hätte). Wurden hingegen gezielt oder hauptanteilig gewalttätige Erwachsenen-Kind – Interaktionen gesucht – so ist dieses Beschaffungsbedürfnis Ausdruck einer entsprechenden Fantasie, die damit kompensiert werden musste.

Forensische / Prognostische Forschungsprojekte

Pädophilie weist mit künftiger sexueller Umsetzung an Kindern einen Zusammenhang (Korrelation) von 0,3 – 0,4 auf. (Absoluter Zusammenhang wäre 1,0). Erst bei einer klinisch sauber und eindeutig festgestellten Pädophilie ausschließenden Typs beträgt der Zusammenhang -diversen Autoren nach- um 0,70. Trotz dass dies also bei weitem keine absoluten Zusammenhänge sind (1,0), wie landläufig angenommen, ist (aufgrund eines eklatanten Mangels an differenzierten Untersuchungen gerade bei dieser Gruppe unter den Sexualstraftätern an Kindern, vgl. z.B. Nedopil 2006) die Feststellung von Pädophilie geradezu ein Verdikt in Gerichtsprozessen und Begutachtungen, welches auf vielfältigen Wegen derzeit bereits von sich aus den unbegrenzten Maßregelvollzug zur Folge hat (statt die strafrechtlich begrenzte Haft). F.P.E. vertritt aus Forschungsdaten heraus inzwischen die Auffassung, dass es dabei eine verheerende weitere Auswirkung gibt: Sowohl eine überzogene Länge der Haft, als auch speziell ein zu langer Verbleib im Maßregelvollzug können das Rückfallrisiko erst steigern. Letzteres vor allem, weil die eigentlich nötigen rückfallpräventiven Lernprozesse dort aus situativen Umständen heraus und wegen elementaren Einschränkungen einer echten kognitiv-verhaltenstherapeutischen Therapie ( = an kritischen Situationen und Objekten) im Milieu des Maßregelvollzugs nicht möglich sind. Ineffektive Therapien hingegen über viele Jahre vermögen die pädophile Identitätsbildung bzw. pädosexuelle Problematik dort hingegen vermutlich erst zu konservieren.
Wie in der Bevölkerung geht -mit den allerschlimmsten Auswirkungen für die Achtung der persönlichen Würde der betroffenen Menschen und ihrer rechtsstaatlichen Behandlung- inzwischen auch vor Gerichten und bei Sachverständigen jede Unterscheidung immer mehr verloren zwischen Pädophilie als solcher und ihrer Umsetzungsmöglichkeit in Form von sexuellem Missbrauch.

Einerseits durch seine diversen entwicklungspsychologischen Arbeiten, andererseits durch ständigen Abgleich der Testprofile mit den Nichtrückfälligkeitsquoten der hiesigen Begutachtungen und ambulanten Beratungsfälle: Sieht sich F.P.E. mehr und mehr in der Lage, nun innerhalb der Pädophilen spezifische Aussagen über Rückfälligkeit und Nichtrückfälligkeit zu treffen, und in die Prognosewissenschaft einfließen zu lassen. So werden von einigen beauftragenden Gerichten Rückfälligkeit oder Nichtrückfälligkeit begutachteter Probanden nach deren Entlassung an F.P.E. rückgemeldet, die hiesige Prognostik damit fortlaufend intern validiert. Neben dieser installierten Selbstkontrolle haben damit umgekehrt die Gerichte dadurch eine Kontrolle über die Qualität hiesiger Beurteilungen, und können sie mit der Treffsicherheit weniger differenziert arbeitender Sachverständiger vergleichen. Ohne solche Bemühungen bleiben bei dieser Gruppe beide Irrtumsrisiken von Rückfallprognosen (Falsch-Positiv wie Falsch-Negativ) absurd hoch: Zulasten des betroffenen Individuums. Zulasten der Allgemeinheit. Und zulasten der Entscheidungssicherheit der Gerichte.

Externer Link: Nautilus-Auswertung